Tagespflege ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung oder psychischer Veränderung tagsüber der Pflege und Betreuung bedürfen und in der eigenen Häuslichkeit nicht im ausreichenden oder von den Angehörigen gewünschten Umfang versorgt werden können. Damit ist eine Tagesbetreuung eine ergänzende Versorgungseinrichtung und soll durch gezielte Maßnahmen dazu beitragen, dauerhafte stationäre Unterbringung hinauszuzögern oder zu verhindern. Im Vordergrund stehen eine Entlastung der Angehörigen und für die Senioren selbst eine Förderung bzw. Erhaltung ihrer sozialen Kommunikationsfähigkeiten bei individuell angemessener Pflege und intensiver Betreuung durch dafür geschultes Personal.
Die Anwesenheitszeiten der Senioren sind flexibel und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der teilnehmenden Senioren und ihrer Familien. So können die Senioren vormittags, nachmittags oder auch ganztägig an der Tagespflege teilnehmen. Dies täglich, nur an ausgesuchten Wochentagen oder bei besonderen Anlässen, in denen die Familienmitglieder, die sich sonst kümmern, nicht anwesend sind. Dies ist aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung dafür, dass diese pflegenden Familienmitglieder neue Kraft schöpfen können, weil sie nur so die Möglichkeit erhalten, auch einmal an sich selbst zu denken, Freunde zu besuchen, Hobbys nachzugehen oder einfach einmal einen ruhigen Nachmittag zu verbringen.
Mit dem Angebot von 12 Vollzeitplätzen können so mehr als 30 hilfebedürftige Senioren und ihre Familien erreicht werden.
Abgerundet wird die Tagespflege durch einen Fahrdienst mit zur Zeit drei Fahrzeugen, davon zwei behindertengerecht ausgestatteten Bussen, mit denen auch Rollstuhlfahrer bequem transportiert werden können. Die Tagespflege-Gäste werden morgens zu Hause abgeholt und am späten Nachmittag zurückgebracht. Dabei orientieren wir uns gerne - soweit das möglich und wirtschaftlich vertretbar ist - an den Wünschen der arbeitenden Angehörigen bzw. des jeweiligen ambulanten Dienstes. Im Einzelfall sind auch gesonderte Absprachen möglich.
Mit Einstufung in eine Pflegestufe erhält der ältere Mensch auch die notwendige finanzielle Unterstützung, um dieses Angebot wahrzunehmen. Bei der Pflegekasse kann dann ein Antrag auf Leistungsgewährung für die sog. "teilstationäre Pflege" gestellt werden. Wir sind hier selbstverständlich behilflich. Die Einstufung in eine Pflegestufe ist aber keine Voraussetzung für eine Teilnahme an unserem Angebot.
Sollten Sie die entstehenden Kosten nicht oder nicht vollständig aufbringen können, besteht ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz". Auch hier untersützen wir Sie gerne bei den notwendigen Anträgen.
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